https://lawblog.de/index.php/archives/2017/11/28/auch-absoluter-schutz-ist-relativ
ZITAT
Die Kommunikation zwischen einem Verteidiger und seinem Mandanten ist besonders sensibel. Deshalb gibt es einschlägige Vorschriften, und auch das Bundesverfassungsgericht hat schon diverse Machtworte gesprochen. Die entsprechenden Paragrafen sind sehr kompliziert formuliert, deshalb zitiere ich das, was ein Kommentar zur Strafprozessordnung schön zusammenfasst:
"Die Kommunikation des Beschuldigten mit seinem Verteidiger ist nahezu absolut geschützt."
Da ist man als Verteidiger natürlich nicht sehr erfreut, wenn man beim Durchblättern der Ermittlungsakte auf Mails stößt, die einem vertraut vorkommen. Weil man sie selbst mit dem Mandanten gewechselt hat. Gut, könnte man sagen, die Polizei hat halt einen Beschlagnahmebeschluss des Gerichts ausgeführt und sich vom E-Mail-Provider den gesamten Inhalt des Postfachs des Beschuldigten zusenden lassen. Woher sollten die denn auch vorher wissen, was sich im Postfach findet?
ENDE
Es hilft nur eine WIRKLICHE Verschlüsselung, Ende zu Ende. Und das muß eine sein, die ein Absaugen von Metadaten verhindert. Es sollte also so etwas sein, wie retroshare oder freenet, f2f, p2p.
Wie man die Menschen über Sicherheit desinformiert:
http://danisch.de/blog/2009/10/05/de-mail-das-fangt-ja-gut-an
http://danisch.de/blog/2009/10/09/warum-die-sichere-burger-mail-de-mail-nicht-sicher-sein-kann
http://danisch.de/blog/2009/10/11/de-mail-die-digitale-entmundigung
Was würden Sie von einer Post halten, die in der Zentrale die Umschläge der Briefe wechselt? Das ist keine Dummheit, das ist ABSICHT! Und JEDER, der die DEppenmail unterschreibt, sollte das wissen!