In dieser Reihe schreibe ich über Rechtsgrundsätze und aktuelle Themen die mit Recht zusammenhängen.
Das Thema heute: Die Wehrpflicht als philosophisches Dilemma
Aktueller Stand in der Bunderepublik ist, dass die Wehrpflicht durch einfaches Gesetz ausgesetzt ist. Einen Grundwehrdienst oder ersatzweise Zivildienst muss von der männlichen Bevölkerung Deutschlands nicht mehr geleistet werden. Trotzdem besteht die Wehrpflicht im Grundgesetz weiter fort, in den Absätzen eins und zwei des Artikels 12a Grundgesetz heißt es:
(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht.
Hier beginnt das philosophische Dilemma:
1. Eine Ansicht sagt: Ein Grund für die Verweigerung des "Dienstes an der Waffe" (neben körperlichen oder geistigen Unzulänglichkeiten) ist die Gewissenskonflikt. Genau dieser Punkt wurde als Erfahrung aus dem zweiten Weltkrieg in das Grundgesetz aufgenommen. Nun ist es aber so, dass die Wehrpflicht auch zur Sicherung der staatlichen Existenz und der Grundrechte besteht. Im Extremfall (Angriff von außen) beruft sich der Verweigerer darauf, dass er seine Gewissensfreiheit schützen will aber genau diese kann er bei Niederlage durch Besatzung verlieren.
Zuendegedacht: Wer sich bei der Wehrdienstverweigerung auf seine Gewissensfreiheit beruft verliert sie dadurch.
2. Die Gegenansicht sagt: Wer den "Dienst an der Waffe" verweigert, aufgrund seines Gewissens und deshalb Zivildienst leisten muss, kann noch wesentlich mehr Unheil anrichten als ein Wehrdienstleistender. Denn wer in einer Bombenfabrik Bombenteile herstellt, der trägt zum Krieg oft mehr Leid bei, als ein einfacher Soldat. Wer zur Werpflicht in irgendeiner Form (und sei es nur der Zivildienst) gezwungen wird, gibt seine eigentlich vom Grundgesetz garantierte Gewissenfreiheit auf.
Zuendegedacht: Wer als Wehrpflichtiger zur Sicherung seiner Gewissensfreiheit dienen muss, der gibt eben diese durch ihre Verteidigung auf.
Die Lösung: Dieser Konflikt zwischen den beide Extremen muss aufrechterhalten werden, keine der beiden Ansichten darf überhand gewinnen. Ein Nebeneinander von Gewissensentscheidung und Verteidigungsauftrag muss gewährt bleiben.
Auf diesen interessanten Konflikt bin ich neulich bei einem Vortrag gestoßen. Ich habe mich noch nicht entschieden welche Seite der Argumentation ich überzeugender finde oder ob ich den Mittelweg bevorzugen soll.
Ich hoffe ich habe euch ein gerne kontrovers diskutiertes Thema durch diesen philosophischen Ansatz näher bringen können.
Schönen Sonntag euch
Theobald Joachim I
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Zitat: "Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht."
Inwiefern so ein Dienst überhaupt noch mit dem Wehrdienst in Zusammenhang zu bringen ist, erschließt sich mir auch nicht. Irgendwie scheint dieses Gesetz nicht wirklich zu Ende gedacht zu sein, so mein Eindruck.
Warum wurde die Wehrpflicht überhaupt abgeschafft, wenn sie doch noch per GG weiterhin besteht?
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Das GG schafft nur die Möglichkeit die Wehrpflicht (durch einfaches Gesetz) einzuführen. Ob der Gesetzgeber davon gebrauch macht ist ihm überlassen.
Das GG schafft hier nur die Möglichkeit den Dienst an der Waffe zu verweigern. Andere dienste ohne Waffe können weiterhin vom Staat eingefordert werden (z.B. bei der Logistik, Krankentransport fahren etc, halt DIenste welche die Bundeswehr unterstützen aber man nicht aktiv am Kampf beteiligt ist).
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