Hier mal einen Erfahrungsbericht zur EU-Fluggastrechteverordnung.
Ich habe einen Flug mit Iberia im September / Oktober gebucht.
Gebucht habe ich bereits im Februar 2018.
Im März 2018 dann die erste Nachricht: Statt um 11:00 Uhr geht der Flieger erst um 15:00 Uhr.
Naja begeistert war ich nicht, aber ich habe es akzeptiert.
Ende August ( vier Wochen vor dem Abflug) dann die nächste Nachricht:
Der Flug ist storniert und einen Alternativvorschlag gibt es nicht.
Habe mich dann bei einem Flugrechte-Anbieter erkundigt und der hat mir nach der Prüfung mitgeteilt, dass ich keinen Anspruch auch Entschädigung habe, weil die Fluggesellschaft mehr als 14 Tage vor Abflug storniert hat.
Ich finde das wirklich unerhört, denn ich kann mein Flugticket nicht bis 14 Tage vor Abflug wieder zurückgeben und was ist wenn man im Vertrauen auf den gebuchten Flug bereits Hotel, Mietwagen oder anderes gebucht hat ?
Habe mich dann trotzdem mal an Iberia gewandt, geht alles nur automatisch - nach ein paar Tagen kam von Iberia die Nachricht, dass sie es an ihren Dienstleister weitergegeben hätten und von dort bekäme ich weitere Nachricht (der Flug läuft also zwar unter Iberia-Flagge wird aber von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt bzw. in dem Fall nicht durchgeführt).
Auf deren Antwort warte ich nun schon über zwei Monate.
Also ich verstehe nicht wie man so etwas wie die EU-Fluggastrechte-Verordnung als tollen Fortschritt verkaufen kann, wenn die Fluggesellschaft dann jeden gebuchten Flug bis 14 Tage vor Abflug wieder kostenlos stornieren kann, der Kunde dies aber natürlich nicht kann.
Was denkt ihr darüber ?
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