Beate Zschäpe (NSU) wurde wegen Mittäterschaft (ohne an den Taten selbst beteiligt gewesen zu sein, ja sie war wohl noch nicht einmal vor Ort, sie hat wohl lediglich nach den Taten davon erfahren) zu lebenslanger Freiheitsstrafe unter Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Ich stell da jetzt mal einen anderen Fall als Vergleich daneben:
Johnny K. wurde in Berlin / Alexanderplatz in der Nacht vom 13. auf 14. Oktober 2012 von 3 jungen Männern mit türkischem Migrationshintergrund zu Boden gerissen und mehrfach gegen den Kopf getreten, woran er ein paar Tage später an einem Blutgerinnsel im Gehirn verstarb.
Urteil:
Trotz der gezielten Schläge und Tritte gegen den Kopf sah das Gericht einen Tötungsvorsatz als nicht gegeben an. Eine Verurteilung wegen Totschlags oder Mordes schied daher aus.
Tötungsvorsatz bedeutet, dass der Täter die Gefahr der Tötung erkennt oder jedenfalls darauf vertraut, dass ein solcher Erfolg eintritt. Also wenn diese jungen 3 Männer mit türkischem Migrationshintergrund hier die Gefahr der Tötung nicht erkannt haben, dann sind sie zu doof zum Atmen oder zumindest erachtet die deutsche Justiz die NSU-Mitglieder als intelligenter, da sie diesen den Tötungsvorsatz sehr wohl unterstellt.
Das Gericht bewertete die Berichterstattung in der Presse explizit als strafmildernd. Diese habe die Tatverdächtigen noch vor dem Prozess als „Mörder“ und „Killer“ bezeichnet, obwohl kein juristisches Tötungsdelikt vorgelegen habe, sondern Körperverletzung mit Todesfolge.
Hm, stimmt das war jetz im NSU-Prozess nicht der Fall. Da gab es so gut wie keine Breichterstattung. Und Zschäpe galt bis zum Urteilsspruch auch als völlig unschuldig!
Der Haupttäter Onur U. wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.
Zwei weitere Angeklagte, Bilal K. und Melih Y., wurden zu jeweils zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt.
Das heißt die beiden Mittäter wurden nur etwa halb so hart bestraft wie der Haupttäter. Beate Zschäpe dagegen wurde als Mittäterin (und eigentlich war sie ja noch nicht mal das) genau so hart bestraft, wie wohl die eigentlichen Täter bestraft worden wären, würden sie noch leben.
Was lernen wir daraus?
Die deutsche Justitia ist blind. Das sollte sie eigentlich auch sein, aber nur im Hinblick auf das Ansehen des Angeklagten oder des Klägers. Nicht nur durch den Vergleich dieser beiden Fälle drängt sich einem der Eindruck auf, dass sie eben doch parteiisch ist: Es ist von Vorteil als Täter einen (am besten passenden) Migrationshintergrund zu haben (Joachim Wagner hat das auch in seinem Buch Richter ohne Gesetz sehr leserlich beschrieben).
oder
Vor Gericht sollten alle Menschen gleich sein. Tja, aber wie es Orwell schon sagte: "Manche sind gleicher" oder 2+2=5 oder auch mal 3 oder beides gleichzeitig wenn Mutti oder Heiko es so wollen. Da ist es schon irgendwie zynisch, dass die Urteilsverkündung im Saal A101 des Münchner Oberlandesgerichtes stattfand.
Ich Möchte meinen Kommentar zu folgendem Beitrag: https://steemit.com/deutsch/@jeyf123/nsu-prozess-ausgang-meinung
hier noch einmal wiederholen:
Ich hab mich nie mit diesem NSU Fall beschäftigt jeden Artikel dazu hab ich nach dem Lesen der Überschrift übersprungen weil ich immer schon das Gefühl hatte das es sich um eine Showveranstaltung handelt. Die zahlreichen Kommentare die ich dazu von Leuten höre die ich für Glaubhaft halte scheinen meine Auffassung dazu nur zu bestätigen.
Im Gelben Forum hab ich zum Thema NSU ein interessante Diskussion gefunden.
Das verlinkte PDF hab ich gleich mal auf IPFS: EinstiegNSU.pdf
gesichert.
Ich hab es selbst nicht ausführlich studiert und würde mich freuen über jeden der da mal reinschaut und seine Meinung dazu kundtut.
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Das stimmt einfach nicht. Die Taten wurden gemeinsam Geplant. Außerdem ist ein Vor-Ort-Sein für Mittäterschaft nicht zwingend erforderlich.
Du musst zwischen Mord und Totschlag unterscheiden.
Zschäpe wurde wegen Mord verurteilt. Du bringst hier die Voraussetzungen fürTotschlag. Vergleich hier nicht Äpfel mit Birnen.
Schau mal in § 25 II StGB, dann siehst du, dass ein Mittäter nicht vor Ort sein muss. Er kann sein Fehlen am Tatort durch ein + in der Vorbereitung und Unterstützung ausgleichen. Dazu gibt es Tonnenweise Rechtsprechung die von jedem nachgelesen werden kann.
Hier zwei Artikel für diejenigen, die sich nicht mit solchem gefährlichen Halbwissen zufrieden geben wollen:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/nsu-beate-zschaepe-mittaeterschaft-lebenslange-haft-besondere-schwere-der-schuld/
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/olg-muenchen-nsu-prozess-lebenslange-freiheitsstrafe-zschaepe-mittaeterschaft/
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also laut diesem Artikel hat sie immer erst nach den Taten davon erfahren:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article179145584/NSU-Urteile-in-Muenchen-Rangelei-vor-dem-Gericht-nach-Prozessende.html Das widerspricht sich für mich der Darstellung von gemeinsam geplant.
Aber dieser ganze Punkt wird ja wahrscheinlich eh noch in einer Revision nochmal diskutiert werden.
Aber eigentlich ist mir die Zschäpe auch egal. Was mir aber nicht egal ist, ist wenn unsere Justiz ein genaues Hinsehen sowie harte Einschätzungen und Urteile davon abhängig macht, ob der Täter einen Migrationshintergrund hat oder nicht: Zschäpe wurde als Mittäterin (und ob sie eine solche war steht ja rechtskräftig novch gar nicht endgültig fest) genauso schwer verurteilt wie wahrscheinlich die beiden verurteilt worden wären. Im Fall von Johnny K. dagegen wurden die Mittäter (und diese waren de facto aktiv an der Tat mit dabei. Sie haben auch mit zugetreten bzw. Johnny mit zu Boden gerissen) sehr viel milder bestraft als der Haupttäter. Auch wurde eine negative Berichterstattung als strafmildernd herangezogen. Bei Zschäpe nicht. Und dass das kein Einzelfall ist zeigt Joachim Wagner in seinem Buch Richter ohne Gesetz.
Hast Du einen Link zu dem Paragraphen. Ich hab den mal auf dejure nachgeschlagen, hab da aber nichts dazugefunden, dass ein Mittäter nicht vor Ort sein muss.
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Nein wird es nicht, in der Revision wird nur überprüft, ob das Gericht beim schreiben des Urteils Rechtsfehler gemacht hat. Was du vielleicht meinst ist eine Berufung aber die Berufung vom OLG zum BGH gibt es nicht. BGH macht nur Revision.
In 25 StGB steht:
(1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.
(2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).
Hier steht nicht positiv, dass der Mittäter vor Ort sein muss.
Das wurde so in mehreren Gerichtsurteilen so entschieden. Um das zu überprüfen kannst du zum Beispiel im Fischter Kommentar zum StGB zu § 25 StGB nachlesen oder im entsprechenden Urteil.
z.B: https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/11/3-446-11-1.php
Der Unterschied zu Johnny K.ist, dass es hier geplant mehrere Morde (am Stück) gab und es war von Anfang an vorgesehen mehrere Morde zu begehen. Das heißt hier wurden Mordmerkmale des 211 StGB verwirklicht (und eigentlich nur dafür gibt es lebenslang).
Bei Johnny K. war de nicht so, das war spontan. 212 StGB hat wohl nach Meinung des Gerichts nicht gegriffen, warum weiß ich jetzt spontan nicht.
Die Fälle sind einfach vom Tathergang nicht vergleichbar.
Das Buch von Wagner kenne ich nicht. Auch ich weiß, dass an unserem Rechtssystem kritisiert werden kann und soll. So z.B. in dem Buch von der Richterin Kirstin Heisig "Das Ende der Geduld". Doch so einen pauschales wegsehen bei Migranten würde ich in keinem Fall bejahen.
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pauschal wegsehen vlt. nicht aber es hat System. Und da kann ich nur das Buch von Joachim Wagner empfehlen.
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Also wie man aus diesem Paragraphen heraus Zschäpe eine Mittäterin sein soll verstehe ich nicht. Aus Absatz 1 heraus müsste (so wie ich ihn als juristischer Laie verstehe) sie die beiden zu den Morden angestiftet, erpresst oder hypnotisiert haben. Eine nachträgliche Kenntnisnahme oder eine Billigung empfinde ich da nicht als ausreichend. Aus Absatz 2 müsste sie mit vor Ort gewesen sein oder sie zumindest gemeinschaftlich geplant haben, was dem nachträglichen Erfahren doch auch widerspricht!?
Aber OK sagen wir Zschäpe war Mittäterin und wurde genauso hart (oder zumindest ähnlich, wenn man annimmt, dass die beiden Uwes noch zusätzlich Sicherungsverwahrung bekommen hätten). Sehr viel deutlicher als Zschäpe waren doch Bilal K. und Melih Y. Mittäter im Fall Jonny K. (Der § 25 StGB zielt ja nicht explizit auf Mord oder Totschlag ab) Sie wurden aber deutlich milder bestraft als der Haupttäter.
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Das stimmt so in etwa. Absatz 1 ist der Fall, dass der Hintermann kraft Planungshoheit die Tat in den eigenen Händen hält. Liegt hier nicht vor (sog. mittelbare Täterschaft).
Absatz 2 ist die Mittäterschaft, welche bei Zschäpe festgestellt wurde. Dafür muss man gerade nicht vor Ort sein. Da hab ich dir oben aber zwei Quellen geschickt (Fischer Kommentar und ein Urteil).
Ist wie beim Banküberfall. Der der "nur" den Fluchtwagen fährt wird auch aus vollendeter Haupttat bestraft.
Die Abstufung liegt daran, dass es beim Mord nur die Option gibt, Lebenslänglich zu geben. Alles andere ist kein Mord.
Bei dem Fall Jonny K. war es kein Mord, daher war eine Abstufung bei Bestrafung der Beteiligten möglich (ob das richtig war kann ich nicht beurteilen).
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