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Das klingt sehr vernünftig. Sollte das allerdings eine reale Möglichkeit sein, die DSGVO derart einzusetzen, wird unser Gesetzgeber bestimmt schnell aktiv.

Muss ich auch noch machen :)

  ·  7 years ago (edited)

Interessanter Ansatz. Natürlich wissen wir, wie das Regime darauf reagieren wird - wenn es überhaupt darauf reagiert: Für das Finanzamt gilt das natürlich nicht. Es ist ähnlich wie mit §129 StGB: Eine Bildung krimineller Organisationen wird bestraft. Aber wenn es eine Partei ist, dann darf sie kriminell sein:

Michael Winkler: Betrüger Republik Deutschland
§ 129 StGB: Bildung krimineller Vereinigungen (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren [...] wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet [...], deren [...] Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, [...] wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt.
[...]
(3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden [...] wenn die Vereinigung eine politische Partei ist[1]

[1] Quelle: DeJure.ORG: Deutsches Strafgesetzbuch §129