Abhaken braucht man gar nichts – die Forschung rund um blockchainbasierte Anwendungen ist ja noch ganz am Anfang. :-)
Die DSGVO scheint im Widerspruch zur gängigen Definition der Blockchain zu stehen, das ist richtig. Doch es gibt bereits Lösungsansätze dafür. Daten können z.B. verschlüsselt gespeichert werden. Wird der Schlüssel zerstört, gibt es auch keinen Zugang mehr zu den Daten.
Außerdem können Blockchains unterschiedlich ausgestaltet werden. Leseberechtigung und Schreibzugriff sind z.B. Parameter, mit denen je nach Anforderung ganz unterschiedliche Modelle möglich sind.
Hier wird das Thema ausführlich behandelt:
https://www.ibm.com/blogs/blockchain/2018/06/self-sovereign-identity-why-blockchain/
Und hier, von Internet of People (IoP), besonders schön dargestellt: