Empfänger von Arbeitslosengeld II haben keinen Anspruch auf eine volle Übernahme ihrer Wohn- und Heizkosten. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag (Az. 1 BvR 617/14 u.a.). schreibt die [BILD].(http://www.bild.de/geld/2017/hartz-4/staat-muss-keine-miete-fuer-hartz-4-empfaenger-zahlen-53848766.bild.html)
Es sei „verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber keinen Anspruch auf unbegrenzte Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung normiert hat“, heißt es in dem Beschluss. Auch wenn „die grundlegende Lebenssituation eines Menschen“ betroffen sei, ergebe sich „daraus nicht, dass auch jedwede Unterkunft im Fall einer Bedürftigkeit staatlich zu finanzieren und Mietkosten unbegrenzt zu erstatten wären“.
Kurz: Der Staat hat keine Kohle mehr und kann (oder will) die künstlich gestiegenen Energiekosten nicht mehr tragen.
Wenn durch solche Maßnahmen die Steuerlast sinken würde, wäre es zu begrüßen. Werden sie aber nicht.
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