Im August wurde ein Niederländer zu 2 Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt, weil er zwei Flaschen auf einen Polizisten geworfen hat, ohne bleibende Schäden. Natürlich ist diese Tat zu verurteilen, KEIN MENSCH darf die körperliche Unversehrtheit eines anderen Menschen zerstören. Dennoch: Muss der Staat über sich selbst und seine eigenen Beamten richten, fällt so das Urteil wesentlich milder aus.
Sechs Jahre nach dem Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner am "Schwarzen Donnerstag" gibt es eine Einigung auf Entschädigungszahlungen für mehrere schwer verletzte Demonstranten. Nach Angaben von Opfer-Anwalt Frank-Ulrich Mann nahmen vier seiner Mandanten die Angebote des Landes an, unter ihnen der Rentner Dietrich Wagner. Bei dem Wasserwerfereinsatz im September 2010 war er nahezu erblindet, er soll nun 120.000 Euro vom Land Baden-Württemberg erhalten. Insgesamt wurden 160 Demonstranten bei dem Einsatz verletzt. Die Polizei hatte versucht, eine Demonstration gegen den Umbau des Stuttgarter Bahnhofes im Stuttgarter Schlossgarten aufzulösen. (zeit.de)
Den geschädigten Rentner sieht man oben im Bild. Ganze sechs Jahre hat es gedauert, bis ein Urteil zu seinen Gunsten gefällt wurde! Und die Entschädigung zahlt die Allgemeinheit, also der Steuerzahler und nicht die verantwortlichen Beamten. Der damalige Polizeiminister Siegfried Stumpf durfte sogar vorzeitig in den Ruhestand . Haft gab es für keinen Polizisten, OBWOHL die längerfristigen Folgen härter waren, als in dem G20 Fall.
Zwei Polizisten erhielten Freiheitsstrafen von sieben Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. (Protest gegen Stuttgart 21)
In einer Privatrechtsgesellschaft würden Schiedsrichter, die für schlecht leistende private Sicherheitsdienste ein Auge zudrücken, sofort ihre Kunden und ihre Reputation verlieren (wenn Medien einem freien Wettbewerb unterworfen sind).
Foto: www.spiegel.de