BGH-Urteil: Treuhänder müssen Namen-Domains mit Inhalt füllen

in it •  8 years ago 

Wer eine Internetdomain treuhänderisch auf einen fremden Namen registriert, kann diese schnell wieder los sein. Der BGH verlangt eine "einfache und zuverlässige Möglichkeit", den Auftrag zu überprüfen.    Im Streit über die Registrierung von Webdomains haben Namensinhaber  mehr Ansprüche als Treuhänder. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH)  in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil  (Az.: I ZR 185/14). Im konkreten Fall hatte ein Mann im Auftrag seiner  Ex-Freundin die Domain Grit-lehmann.de gesichert. Weil jedoch auf der  Domain zwischenzeitlich keine Inhalte hinterlegt waren, wurde die  Registrierung von einer anderen Frau mit demselben Namen beansprucht.  Der BGH verurteilte nun den Treuhänder dazu, die Domain wieder  herauszugeben. Die Nutzung des Domainnamens für E-Mail-Zwecke reichte  den Richtern nicht aus. Grundsätzlich ist es laut BGH jedoch möglich, im Auftrag einer  anderen Person eine Domain zu registrieren und mit Inhalten zu füllen.  Die Priorität komme einem Treuhänder jedoch nur dann zu, "wenn für  alle Gleichnamigen eine einfache und zuverlässige Möglichkeit besteht zu  überprüfen, ob die Registrierung des Namens als Domainname im Auftrag  eines Namensträgers erfolgt ist oder ob der Namensträger die Eintragung  nachträglich genehmigt hat, bevor der gleichnamige Prätendent - etwa im  Wege eines Dispute-Eintrags bei der Denic - den Domainnamen beansprucht"

Namensträger muss nicht auf andere TLDs ausweichen

Findet sich unter der entsprechenden URL jedoch nur der  Standardhinweis, dass dort demnächst eine Internetpräsenz entsteht,  reicht das nach Ansicht des BGH nicht aus. Dies rechtfertigt nicht die  Annahme, "dass die Registrierung des Domainnamens im Auftrag des Namensträgers erfolgt ist".  Im Verfahren konnte der ursprüngliche Domaininhaber demnach auch nicht  gerichtsfest nachweisen, dass seine Ex-Freundin die Registrierung  genehmigt hatte, bevor die andere Grit Lehmann die Domain bei der Denic  für sich beanspruchte. Selbst der Hinweis, dass seine Ex-Freundin die  Domainkosten getragen habe und die E-Mail-Adresse [email protected]  nutze, reichte dem BGH im Gegensatz zu den Vorinstanzen nicht aus. Unerheblich war für das Gericht auch der Umstand, dass  die Klägerin mit Grit-lehmann.com und Gritlehmann.de bereits zwei  Domains auf ihren Namen registriert hatte. Entgegen der Auffassung des  Berliner Kammergerichts rechtfertigt laut BGH auch das inzwischen  größere Angebot an Top-Level-Domains es nicht, auf eine bestimmte Domain  zu verzichten. Der Namensträger muss sich nach Ansicht des BGH bei der  Nutzung seines Namens "nicht durch einen Dritten, der diesen Namen unbefugt gebraucht, auf anderslautende Top-Level-Domains verweisen lassen"

Klägerin nutzt Domains nicht

Zudem liege es "im berechtigten Interesse des Namensträgers,  unter den beiden üblichen Eingabevarianten seines Namens im Internet  aufgefunden zu werden". Dabei verstehen die Richter unter "Internet" vor allem die Top-Level-Domain ".de". Denn "der  Verkehr erwartet, einen Namensträger im Internet vornehmlich unter der  aus seinem Namen als Second-Level-Domain und der im Inland üblichen und  am meisten verwendeten länderspezifischen Top-Level-Domain '.de' auf  einfache Weise aufzufinden". Nach dem Urteil empfiehlt es sich Treuhändern daher,  registrierte Domains anderer Personen möglichst umgehend mit Inhalten zu  füllen. Ebenfalls sollte man sich für die Registrierung schriftlich  beauftragen lassen und in der Lage sein, dies umgehend nachweisen zu  können. Laut Wayback-Machine war die bestrittene Domain bis 2002 durchaus mit persönlichen Inhalten gefüllt.  Zwischen 2002 und 2013 finden sich jedoch keine Einträge. Die  erfolgreiche Klägerin hat auf ihren drei Domains derzeit ebenfalls keine  Inhalte hinterlegt. Deren Weiterleitung auf die Domain Owepa.de führt zu der Fehlermeldung 404.  

Quelle: http://www.golem.de/news/bgh-urteil-treuhaender-muessen-namen-domains-mit-inhalt-fuellen-1608-122779.html

Authors get paid when people like you upvote their post.
If you enjoyed what you read here, create your account today and start earning FREE STEEM!