Wie viel Steuererleichterung erhalten die Eigentümer
In jeder Villa in Marbella, haben die Besitzer einer Immobilie, wenn wir uns entscheiden, sie zu mieten, eine Reihe von Vorteilen. Zu diesen Vorteilen gehört die Möglichkeit, bei der Einkommenssteuererklärung verschiedene Ausgaben für unsere gemieteten Immobilien absetzen zu können.
Die Einnahmen aus der Vermietung der Immobilie müssen in der jährlichen Steuererklärung des Eigentümers angegeben werden. Dieses Einkommen wird als Einkommen aus Immobilienkapital betrachtet.
Die Liste der Ausgaben, die vom Vermieter abgesetzt werden können, ist recht umfangreich, so dass Sie sie eher als Gelegenheit sehen sollten, Ihre Ersparnisse in der Steuererklärung zu erhöhen, denn als finanziellen Verlust. Im Folgenden sehen wir, was wir absetzen können und wie viel wir von der Vermietung unserer Immobilie profitieren können.
Von Immobilien Marbella, denken wir, dass es wichtig ist, über die Verringerung der Nettorendite zu sprechen
Von den wirtschaftlichen Einkünften, die der Eigentümer aus der Vermietung der Immobilie erzielt, können einige Ausgaben abgezogen werden, um den so genannten Nettoertrag zu ermitteln.
Das Wichtigste ist zweifellos, dass wir, wenn wir unsere Immobilie als gewöhnlichen Wohnsitz unseres Mieters vermieten und die erzielten Einkünfte als Einkünfte aus Immobilienkapital betrachtet werden, einen Abschlag von 60 % auf den oben genannten Nettoertrag anwenden können.
Abzug von Hypothekenzinsen
Wir können die Hypothekenzinsen für die gemietete Immobilie absetzen, wenn wir eine haben.
Wie bereits erwähnt, erfolgt diese Kürzung auf der Grundlage der Zinsen und der Kosten, z. B. der Provisionen für die vorzeitige Rückzahlung der Hypothek, nicht aber auf den Hauptbetrag der Hypothekenkosten.
IBI und andere Steuern
Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, können Sie nicht-staatliche Steuern und Abgaben als abzugsfähige Ausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen, sofern sie keinen belastenden Charakter haben.
Zu dieser Art von Ausgaben gehören die IBI (Grundsteuer) sowie andere immobilienbezogene Ausgaben wie Beleuchtungskosten, Müllabfuhrkosten der Gemeinde, Reinigungsgebühren usw.
Amortisation von Grundstücken
Als Vermieter einer Immobilie können Sie die Immobilie mit 3 % des Katasterwerts und das bewegliche Eigentum mit bis zu 10 % pro Jahr abschreiben.
Es ist wichtig, die Abschreibung der vermieteten Immobilie in der Einkommenssteuererklärung anzugeben, nicht nur wegen der Abzüge, die sich daraus ergeben, sondern auch, weil die Steuerbehörden dies berücksichtigen und uns beim Verkauf der betreffenden Immobilie bestrafen können, wenn wir es nicht tun.
Einzelne Versorgungsrechnungen auf den Namen des Eigentümers
Es ist immer gut, wenn die Rechnungen der Versorgungsunternehmen auf den Namen des Vermieters lauten, so dass Sie sie nicht bei jedem neuen Mieter neu anmelden und abmelden müssen.
Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten und die Rechnungen für Strom, Wasser, Gas, Internet usw. auf Ihren Namen lauten, können Sie diese bei Ihrer Einkommensteuererklärung absetzen.
Kosten für Reparaturen und Instandhaltung in der Wohnung
Reparatur- und Instandhaltungskosten für die Immobilie können ebenfalls von der Einkommensteuer abgezogen werden.
Jede noch so kleine Reparatur (ein Rohr, die Zisterne, der Heizkessel usw.) kann Ihnen helfen, bei der Steuererklärung Geld zu sparen. Sie können auch Ausgaben für die Instandhaltung der Immobilie absetzen, z. B. für den Anstrich des Hauses.
Sie müssen vorsichtig sein und sich an das halten, was die Steuerbehörden unter Reparatur verstehen, da die anfallenden Kosten nicht abzugsfähig sind, da sie nicht als Erhaltung oder Reparatur gelten. Ein konkretes Beispiel für diese Ausgaben wäre der Bau eines Anbaus an die Immobilie.
Nicht geleistete Zahlungen des Mieters
Für den Fall, dass der Mieter die Miete nicht mehr zahlt. Der Vermieter kann die unbezahlte Miete des Mieters in seiner Steuererklärung absetzen.
Auf diese Weise können Sie, während der Mieter seine Zahlungsrückstände aufholt, den geschuldeten Betrag als Ausgabe absetzen, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Diese Voraussetzungen sind, dass sich der Schuldner im Insolvenzverfahren befindet oder dass zwischen der Geltendmachung des ersten unbezahlten Betrags und dem 31. Dezember des Jahres der Steuererklärung mehr als sechs Monate vergangen sind.
Wir hoffen, dass Inmobiliarias Málaga für Sie von Nutzen war.
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