Am 16. September, eine Woche vor der Bundestagswahl, findet in Berlin der Marsch für das Leben statt

in marsch •  7 years ago 

 Wir laden hiermit herzlich zur Teilnahme ein. Gemeinsam wollen wir  ein Zeichen setzen gegen die 1.000 Kinder, die an jedem Arbeitstag in  Deutschland noch im Mutterleib getötet werden und für eine Gesellschaft,  in der auch die Ungeborenen, die Behinderten und Alten ein Recht auf  Leben haben und umfassend geschützt und versorgt werden, gegen die sich  ausbreitende „Kultur des Todes“ und für eine „Kultur des Lebens“. Die  Teilnehmer des Marsches für das Leben stehen zu den Grundsätzen der  Berliner Erklärung vom 19. September 2015, deren Wortlaut wir  untenstehend veröffentlichen: 

1. Liebe und Verantwortung statt Abtreibung. Wir brauchen eine neue  Willkommenskultur für jedes ungeborene Kind und eine Rückkehr zur  Verpflichtung, auch für bereits gezeugte Kinder zu sorgen undbihnen den  Schutz zu gewähren, den sie benötigen. Schwangere und Familien in Not  müssen wirksamebund nachhaltige Hilfe zum Durchstehen der Krisenzeiten  und zum Leben mit ihren Kindern erfahren. 

2. Inklusion auch vor der Geburt. Zum Schutz von Menschen mit  Behinderung, Besonderheiten oder bestimmten genetischen Eigenschaften  ist zu einem Verbot aller Pränataldiagnostik und PID zurückzukehren, die  nicht dem Leben und der Gesundheit des ungeborenen Kindes und seiner  Mutter dient. Die Ausweitung der Schwangeren-Bluttests und deren  Einführung als Kassenleistung ist zu verhindern. 

3. Achtsame Zuwendung statt Tabuisierung. Häufige Folgen einer  Abtreibung wie posttraumatische Belastungsstörungen bei Frauen, Männern,  Kindern und medizinischem Personal dürfen nicht länger geleugnet und  verharmlost werden, sondern müssen vorurteilsfrei erforscht werden, um  Wege zur Therapie zu eröffnen. 

4. Aufklärung statt Desinformation. Das schwere Unrecht der Tötung  von Kindern vor ihrer Geburt ist auch in der Sexualerziehung beim Namen  zu nennen und anhand des Grundgesetzes zu begründen. Der Propagierung  eines angeblichen „Menschenrechts auf Abtreibung“ ist von staatlicher  Seite ebenso entgegenzutreten wie der falschen Behauptung, Abtreibung  sei Teil der „sexuellen Selbstbestimmung“. 

5. Keine Steuergelder für die Tötung von Menschen. Die weitgehende  Finanzierung der Abtreibungen durch den Staat sowie die Förderung von  Organisationen, die Abtreibungen durchführen oder gezielt die völlige  Freigabe der Abtreibung bis zur Geburt fordern, ist umgehend  einzustellen. 

6. Handeln statt Schweigen. Möglichkeiten zur massiven Eindämmung der  Abtreibung auf Ebene von Bund, Ländern und Kommunen sind zielorientiert  und konzertiert zu nutzen, ein bundesweiter Aktionsplan ist  zu erstellen. Die Abtreibungsgesetze, das Beratungsgesetz und ihre  Praxis sind, wie höchstrichterlich gefordert, einer umfassenden Prüfung  ihrer abtreibungsverhindernden Wirkung und einer Korrektur zu  unterziehen. 

7. Nächstenliebe statt „lebensunwertes Leben“. Zum Schutz von  suizidgefährdeten, kranken und alten Menschen und zur Verhinderung einer  Entwicklung hin zur fremdbestimmten Euthanasie wie in Nachbarländern  ist jede Mitwirkung an der Selbsttötung zu verbieten, auch die Beihilfe  durch Ärzte, Pfleger und Angehörige. Die Palliativ-Versorgung und die  Aufklärung der Öffentlichkeit darüber sind auszubauen. Wir rufen auf, gemeinsam für ein Europa ohne Abtreibung und  Euthanasie einzutreten. Dazu ist auf allen Ebenen ein Umdenken zugunsten  von ungeborenen, kranken und alten Menschen erforderlich. Nur so ist  allen Menschen ein Leben in Selbstbestimmung, Freiheit und Würde  möglich. Gemeinsam für das Leben – immer. 

Berliner Erklärung 

Quelle

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