Aufgrund bestehender Schuld– und Rechtsverhältnisse ist das Personal des Bundeskriminalamtes, der Landeskriminalämter, und der Staatsanwaltschaft aufgelöster Bundesrepublik Deutschland zur Herausgabe aller Informationen verpflichtet, die für hindernisfreie Ausübung meiner Berufe und Ämter sowie für die Verurteilung und Bestrafung der Täter nach Nürnberger Prinzipien des Rechts erforderlich sind. Im Weiteren bin ich berechtigt, alle Gebäude und Räume genannter Organisationen unangemeldet zu betreten, zu durchsuchen, die Unterlagen und die Daten auf Informationsträger einschließlich Ermittlungsakten zu sichten und sie zu beschlagnahmen, das Personal zu befragen und von ihm wahrheitsgetreue Auskunft zu verlangen.
Die Verletzung der Mitwirkungspflicht und jegliche Behinderung meiner Tätigkeit werden als unerlaubte Handlungen und Rechtsbruch gewertet und mit geeigneten Maßnahmen bekämpft.
Dr. Andrej Poleev
Berlin, 10.12.2020.
Referenz.
Erklärung über Mitwirkungspflicht.
http://constitution.fund/letters/Mitwirkungspflicht.pdf