Warum fordern gerade jetzt wieder so viele „Aktive – angeblich für die Deutschen Interessen“ einen Friedensvertrag

in politik •  7 years ago 


Ein Friedensvertrag, mit wem auch immer, wäre ein Rechtsanerkenntnis und somit ein Schuldanerkenntnis für alle Ereignisse seit 1871, bzw. vor allem seit Beginn und Beendigung des ersten Weltkrieges. Die Akzeptanz und die Annahme der Zugehörigkeit zu einem Deutschen Reich hat juristisch eine vergleichbare Wirkung.

Ein Friedensvertrag würde die deutschen Menschen durch unser eigenes Anerkenntnis unmittelbar in den Rechtsstand versetzen Kriegsauslöser, Kriegsgegner und Kriegsverlierer in beiden Kriegen gewesen zu sein, was die Staatsangehörigen der 26 Bundesstaaten jedoch niemals waren.

Insbesondere treten wir damit in die Rechtsfolge für die Schuld und die angeblichen Abläufe im zweiten Weltkrieg, eine Bestätigung für die Rechtmäßigkeit der Weimarer Republik, der alten BRD, der DDR und selbstverständlich auch der heutigen Bundesrepublik ein.

Ferner erzeugt ein Friedensvertrag die Bestätigung der Rechtmäßigkeit der EU, der UNO, der NATO, dem Verbleib fremder Truppen auf deutschen Boden seit 1990 und eben allen Dingen ,die mit den künstlich erzeugten und privat finanzierten geschichtlichen Darstellungen verbunden waren und sind.

Alle Kriege, die z.B. von Ramstein aus geführt wurden, die vielen toten Kinder, Frauen und Männer in anderen Ländern, das Unrecht an der Menschheit seit 1918 insgesamt und vor allem seit 1945, wären von uns nachträglich legitimiert. Mit einem Friedensvertrag erkennen wir an, was alles an Unrecht gegen uns geschehen ist.

Unsere Bodenrechte und Gebietsansprüche würde ein Friedensvertrag zerstören, da wir nun rechtsverbindlich einräumen Schuld zu tragen und die Gebietsverluste durch Abgabe dieser Erklärung akzeptieren. Wir schließen Frieden mit begangenem Unrecht!

Dieses Rechts- und Schuldanerkenntnis „Friedensvertrag“ würde bewirken, was die Verfassunggebende Versammlung gerade zu verhindern versucht, den endgültigen Verlust jedes Rechtes auf Rückführung der völlig zu Unrecht gezahlten Reparationsleistungen durch die Staatsangehörigen der Bundesstaaten und die Gebietsabtrennungen unserer Gebiete für welche es bis zum heutigen Tage keinen gültigen staats- und/oder völkerrechtlichen Rechtsakt gibt.

Ein Friedensvertrag ist schon alleine deshalb zu verhindern, da dieses Schuldanerkenntnis alle Forderungen nach bislang rechtswidrig abgetrennten Gebieten aufhebt und nie wieder zulassen würde.

Obwohl ein Friedensvertrag von BRD-Bewohnern völkerrechtlich ungültig wäre, da ein Anerkenntnis einer juristischen BRD-Person im niederen See- und Handelsrecht über völkerrechtliche Bestandteile das gar nicht zuläßt, bestünde zumindest auf lange Zeit eine weitere Unrechtsregelung, welche dann durch uns auch noch selbst ausgelöst und bestätigt wäre. Auch ohne rechtliche Gültigkeit kann ein solcher Vorgang erheblichen Schaden an unseren Rechten auf unabsehbare Zeit verursachen.

Wir können Friedensangebote und Botschaften senden, mehr nicht.


Rechtsverweis:

Tritt eine Person oder eine Personengruppe in ein Vertragsverhältnis ein – ein Friedensvertrag macht da keine Ausnahme – treten die Personen in alle Rechte und Pflichten des Vertragsinhaltes ein. Dies bedeutet die Haftung für die angenehmen, wie für die unangenehmen Bestandteile des Vertrages. Eine Erbschaft ist ein gutes Beispiel. Ich trete bei Annahme der Erbschaft nicht nur in die rechtliche Folge für die Guthaben ein, sondern natürlich auch in die Rechtsfolge der vorhandenen Schulden. Der Grundsatz besteht immer und ohne Ausnahme. Trete ich in das Rechtsverhältnis eines Deutschen Reiches ein, habe ich auch hier die gesamten Vertragsfolgen zu tragen und nicht nur die, die mir angenehm sind.

Zu einem Vertrag gehören desweiteren immer Vertragsnehmer und Vertragsgeber. Die damaligen Vertragspartner aber sind alle bereits tot und den Bundesstaaten selbst wurde nie ein Krieg erklärt und somit waren diese nie Vertragspartner. Wir als Abstammler unserer Vorfahren aus den Bundesstaaten sind , genau wie diese selbst auch, nie Vertragspartner gewesen .

Sind keine Vertragspartner mehr da, so ist der Vertrag hinfällig.

Zudem sind Verträge zu Lasten Dritter im Vertragsrecht hinfällig und nichtig.

Der Versammlungsrat
der Verfassunggebenden Versammlung für den Föderalen Bundesstaat Deutschland

  1. Mai 2018

Man kann nur hoffen, daß die Deutschen nicht wieder Opfer ihrer Unkenntnis werden, wie bereits so oft in der Geschichte ! Und man kann nur hoffen, daß diese Verbreitung von Unwissen aufhört und die Menschen in die Irre führt, damit diese nicht ihre Rechte selbst aufgeben, denn nur so können sie ihnen genommen werden! Es ist zu vermuten, daß diese Verbreiter von falschen Informationen, ganz genau das tun sollen!


Erstattungverlangen in Vorbereitung durch die Verfassunggebende Versammlung


a) Eine Übernahme von Schuld- oder Zahlversprechen, dahingehenden Verträgen, Anerkenntnissen oder Absprachen jeder Art mit Dritten, welche das Firmenkonsortium Bundesrepublik Deutschland oder die Organisation Deutsche Demokratische Republik, oder jede andere Organisation ab 16. April 1871 eingegangen ist, erfolgt unter keinen Umständen durch die Verfassunggebende Versammmlung und ebenso nicht durch ihren Rechtsnachfolger, dem oginären Völkerrechtssubjekt, Föderaler Bundesstaat Deutschland.

b) Den Staatsangehörigen der 26 Bundesstaaten im Gebiets- und Rechtsstand vor dem 16. April 1871, nach diesem Datum verlorengegangene oder rechtswidrig beigefügte Verluste, werden durch die DAW-Staatsbank und die anderen zuständigen Stellen des Föderalen Bundesstaat Deutschland zurückgefordert, sofern die Verursacher zum Zeitpunkt des Ereignisses, bis zum Zeitpunkt des Erlasses, nachweislich einen privatwirtschaftlichen Hintergrund besessen haben, aktuell besitzen oder weiterhin und für die Zeit der Dauer besitzen werden.

Hierbei ist zu berücksichtigen ob und bei welchem Ereignis der privatwirtschaftliche Hintergrund des Verursachers zur Auslösung des Ereignisses führte und das Ereignis selbst zum grundsätzlichen Geschäftsinhalt des Verursachers gehört.

Desweiteren ist die Dauer der rechtswidrigen Handlung in die Bewertung ebenso zu übernehmen, wie die in Geld-. Patent-, und Sachwerteverlust zu treffenden Bemessungen der entstandenen schadenersatzpflichtigen Ereignisse.

Der Ausgleich aller Schäden, welche den Staatsangehörigen der 26 Bundesstaaten und derer in der Erbfolge entstanden sind, kann in Geld- oder Sachwerten erfolgen. Auch eine Überlassung von Gebieten ist als Ersatzausgleich zulässig. Eine Absprache zum Ausgleich der entstandenen Schäden mit den Verursachern, bedarf stets der abschließenden Zustimmung einer Vollversammlung der Staatsangehörigen des Föderalen Bundesstaat Deutschland, welche die Abstammung zu einem Bundesstaat nachgewiesen haben.

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