Immer wieder kommt von den Medien der BRD der Diffamierungsbegriff “Reichsbürger“. Hier wird aufgeklärt was der Begriff bedeutet und wer ihn eigentlich trägt !
Was sind überhaupt Reichsbürger in der juristischen Definition ?
In der Nachfolge und in Teilidentität mit dem Deutschen Reich von 1933 bis 1945 sowie dem RuSTAG (Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz) vom 22. Juli 1913, auf dessen Grundlage die Bundesrepublik Deutschland das RuSTAG in STAG änderte, befindet das Bundesverfassunggericht in seinem Urteil vom 31.07.1973 (2 BvF 1/73) auf die Frage: „ist das Deutsche Reich durch die Kapitulation der Wehrmacht am 08. Mai 1945 untergegangen“ sehr eindeutig :
Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“.
Innerhalb des so genannten 3. Reiches von 1933 bis 1945 gab es tatsächlich ein „Reichsbürgergesetz“.
Da in keiner anderen Zeitperiode dieser Begriff relevant war und die eindeutige Zuweisung des Bundesverfassungsgerichtes keine Zweifel über den Rechtsstand der Bundesrepublik Deutschland aufkommen läßt, sind die „Reichsbürger“ die Bewohner, welche die „Staatsangehörigkeit“ „deutsch“ aus der Zeit von 1933 bis 1945 immer noch besitzen. ( deutsch ist eine Nationalität )
Des weiteren ist auffällig, daß fast alle Gesetze, Kammern und andere Institutionen aus dieser Zeit stammen und immer noch in der Bundesrepublik Deutschland aktiv sind.
BRD – Bundesbewohner „deutsch“ sind die Reichsbürger gemäß der Verordnung zur deutschen Staatsangehörigkeit vom 05. Februar 1934, da zu keinem Zeitpunkt das Deutsche Reich und dessen Bestandteile juristisch erloschen sind und die Bundesrepublik Deutschland dessen restlose Auflösung versäumt hat und ferner die Verordnungen und Bestimmungen des 3. Deutschen Reiches ohne Einschränkungen weiterführt.
siehe Video : Der Erzbischof von Berlin Dr. Woelki schwört den Eid auf das Dritte Reich
Die Verfassunggebende Versammlung hat 2016 auch dieses „Deutsche Reich“ endgültig als nichtig und erloschen erklärt. Der durch die Verfassunggebende Versammlung neu entstehende Staat „Föderaler Bundesstaat Deutschland“ ist nicht der Rechtsnachfolger eines Deutschen Reiches, noch der Rechtsnachfolger der Bundesrepublik Deutschland, sondern der Rechtsnachfolger, bestehend aus den Staatsangehörigen der 25 + 1 Bundesstaaten im Rechtsstand vom 31. Juli 1913.
https://www.verfassunggebende-versammlung.com/