Beschluß im Strafverfahren gegen Schweiz.

in prohibition •  4 years ago 

Infolge des Begehens unerlaubter Handlungen und der Mißachtung der Verpflichtung zum Schadensersatz {1}, erkläre ich gesamte Bevölkerung der Schweiz für geschäftsunfähig im Sinne von und gemäß Paragraph 104 BGB und Artikel 3.2 der Konstitutiton der Gemeinschaft Rus’. Mit der Feststellung der Geschäftsunfähigkeit der Bürger und übriger Bewohner der Schweiz entfällt ihre staatliche Souveränität, und ich erkläre mich zu rechtmäßigem Betreuer und zum Verwalter des Vermögens geschäftsunfähiger Personen.

Die angeordnete Betreuung im Sinne von Paragraphen 1896, 1901, 1903 BGB besteht solange, bis ihre Voraussetzungen im Sinne von Paragraph 1908d BGB wegfallen. Wegen Einwilligungsvorbehalt und gemäß Paragraph 105 BGB sind die Willenserklärungen der Geschäftsunfähigen nicht wirksam, bevor sie mir zugehen und von mir bewilligt werden. Darüber hinaus vertrete ich betreute Personen gerichtlich und außergerichtlich gemäß Paragraph 1902 BGB, und bin in bestimmten Fällen berechtigt, einstweilige Maßnahmen zu ergreifen, die in den Paragraphen 1904, 1906, 1906a erwähnt sind.

Im Weiteren, eröffne ich ein Insolvenzverfahren über das Vermögen aufgelöster Schweizerischer Eidgenossenschaft und anderer verbotener Organisationen {2}, die sich auf geographischem Gebiet befinden, das ab sofort der Gerichtsbarkeit der Gemeinschaft Rus’ unterliegt, und in dessen Grenzen die Bestimmungen der Konstitutiton der Gemeinschaft Rus’ einzige rechtliche Grundlage jeder Rechtshandlung oder Unterlassung bilden.

Das gesamte Vermögen aufgelöster Schweizerischer Eidgenossenschaft, der Kantone, Vereine, Gesellschaften, Unternehmen, Gerichte u.ä. wird eingezogen und geht zuerst auf die Stiftung für die Errichtung der konstitutionellen Ordnung (Фонд конституционного строительства) über. Zwecks Erstellung des Vermögensverzeichnises der Betreuten im Sinne von Paragraph 1802 BGB, bin ich als Betreuer und Insolvenzverwalter berechtigt, alle relevante Dokumente zu sichten und die Räume zu betreten, wo sie gelagert sind oder bearbeitet werden. Bei der Erfüllung der Aufgaben, die zu meinem Aufgabenkreis gehören, ist uneingeschränkter Zugang zu allen Räumen und Dokumenten zu gewährleisten. Jede Behinderung meiner Tätigkeit wird als Widerhandlung gegen bestehende Rechtsordnung gewertet und mit geeigneten Maßnahmen bekämpft. {3 – 4}

Dr. Andrej Poleev
Berlin, 22.01.2021.

Referenzen.

  1. Schreiben an Urs Rohner (Credit Suisse), Dr. Thomas J. Jordan (Schweizerische Nationalbank), Dr. Thomas Bauer (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht), Schweizerischen Bankenombudsman, Herbert J. Scheidt (Schweizerische Bankiervereinigung).
    http://constitution.fund/letters/Schweiz.pdf

  2. Liste verbotener Organisationen.
    http://constitution.fund/judgments/prohibition.pdf

  3. Anordnung zur Gewährleistung des Rechts auf hindernisfreie Ausübung der Berufe und Ämter.
    http://constitution.fund/letters/Berechtigung.pdf

  4. Erklärung über Mitwirkungspflicht.
    http://constitution.fund/letters/Mitwirkungspflicht.pdf

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