Am 24.06.2020 in Anwesenheit von Dr. med. Heiko Jessen und zwei weiterer Mitarbeiter seiner Praxis in Motzstraße 19 erklärte ich Heiko Jessen für geschäftsunfähig im Sinne von Paragraph 104 BGB, und in Erfüllung meiner Aufgaben und Pflichte fasse ich heute diese Erklärung schriftlich. Darüber hinaus löse ich die Praxis Jessen auf, entziehe Heiko Jessen seine akademischen Grade und Titel, beschlagnahme die Praxisräume mit Ausstattung, und untersage ihm und allen seinen Komplizen, diese Räume zu betreten und sich dort aufzuhalten.
Im Weiteren, leite ich Strafverfahren gegen Heiko Jessen und seine Komplizen ein wegen Betrug, unterlassene medizinische Hilfeleistung, Beleidigung, Erpressung, Nötigung, Körperverletzung, Aussetzung der Gefahr, an ansteckenden Krankheiten zu infizieren, und wegen anderer unerlaubter Handlungen im Sinne von Paragraphen 242, 630a, 630h, 823, 824, 826 BGB, Artikel 3.4, 3.6, 4.2, 4.3, 7.13 der Konstitution der Gemeinschaft Rus’.
Am 24.06.2020 besuchte ich Praxis Jessen in Motzstraße 19, um ein Rezept für verschreibungs–pflichtiges Medikament zu erhalten sowie wegen weiterer Angelegenheiten, die in meinem Schreiben vom 1.06.2020 erwähnt sind. Nach über eine Stunde Wartezeit empfing mich Heiko Jessen im Büroraum im 1.Stock in Anwesenheit von 2 seiner Mitarbeiter. Ich fragte ihn nach seinem Wohlbefinden, und fügte hinzu, ob er sich besser fühlt als an dem Tag vor 2 Monaten, an dem er mich erpresste und nötigte sowie seine Mitarbeiter zum Begehen unerlaubter Handlungen verleitete. Offensichtlich verstand er den Sinn meiner Frage nicht, weil er behauptete, ich sei sein Patient, was der Wahrheit in keiner Weise entspricht. Ich mußte ihn korrigieren, und sagte ihm, daß er mein Patient ist, weil ich ein Psychoanalytiker bin. Die Weigerung, offensichtliche Realität zu akzeptieren, war an seinem Gesicht zu erkennen, weswegen er zum Zweck meines Besuches überging, und fragte mich, was er für mich tun kann. Ich forderte ihn auf, eine Kopie der Blutanalyse nach Blutentnahmen am 4.05.2020 herauszugeben, was er tat, allerdings, ohne auf jegliche Interpretation der Ergebnisse der Blutanalyse einzugehen, was grobe Verletzung seiner ärztlicher Pflicht darstellt. Die Erklärung für diese Verletzung ärztlicher Pflicht besteht darin, daß die Blutentnahmen und viele andere Maßnahmen in dieser und in anderen ärztlich–medizinischen Praxen unnötig und wissenschaftlich unbegründet sind, und dienen nur dem Zweck eigennütziger Bereicherung auf Kosten der Patienten und der Allgemeinheit.
Auf meine Aufforderung, die Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente auszustellen, erwiderte er mit „Nein“ und beleidigte mich in Anwesenheit von 2 Zeugen in folgendem Wortlaut: „Sie sollen einen Psychiater aufsuchen.“ Danach erhob er von seinem Sessel und forderte mich auf, die Räume der Praxis zu verlassen, woraufhin ich ihn an mein Schreiben vom 5.12.2016 erinnerte, in dem ich diese Räume für mein Eigentum erklärte, und fügte hinzu, daß er in diesen Räumen nur mit meiner Erlaubnis arbeitet. (Kopie dieses und anderer Schreiben sind in {1} wiedergegeben).
Während unseres Gesprächs am 4.05.2020 äußerte ich meine Bedenken in Zusammenhang mit der CoVid–19, woraufhin Heiko Jessen mir versicherte, daß seine Praxis keine an CoVid–19 erkrankte Personen besuchen. Das auch diese Behauptung nicht stimmte, überzeugte ich mich am 1.06.2020: Ein Mitarbeiter verweigerte, mich in die Praxis einzulassen mit der Erklärung, daß Samstag, Sonntag und Feiertage für Patienten mit CoVid–19 reserviert sind.
In diesem Zusammenhang und bei der Bewertung pathologisches Verhaltens beschuldigter Personen muß ich 3 weitere Aspekte in Betracht ziehen. Wie ich schon erwähnte, liegen Büroräume, in denen Heiko Jessen die Patienten empfängt, in 1. Stock des Gebäudes. Als Warteraum in diesem Fall dient ein Raum, der als Bibliothek bezeichnet wird. Da Heiko Jessen unerlaubterweise mir 1 Stunde meines Lebens raubte, schaute ich mich um, um nachzusehen, was auf den Regalen steht, und entdeckte das Buch von Philip Zimbardo „Der Luzifer-Effekt: Die Macht der Umstände und die Psychologie des Bösen“ (in Originaltitel: The Lucifer Effect: Understanding How Good People Turn Evil, 2007). Wie bereits aus dem Titel zu entnehmen ist, geht es im Buch über die Klärung der Frage, wie „gute“ Menschen zu „bösen Menschen“ werden. Es fragt sich, warum dieses Buch dort steht, und welchen Nutzen es für den Besitzer hat? Entweder steht dieses und andere Bücher in der „Bibliothek“ als reine Dekoration, um die Besucher zu beeindrucken, d.h. sie werden gesammelt aber von niemandem gelesen, was auf Messie–Syndrom hinweist, oder sie werden gelesen, um alle Methoden der Demütigung und Mißhandlung der Menschen, die dort beschrieben sind, an Patienten anzuwenden. Auf jeden Fall hat dieser Fund meine Schlußfolgerung über das Vorliegen psychopathischer Persönlichkeits–struktur bei Heiko Jessen und seinen Komplizen bestätigt.
Zweiter Aspekt ist die Inkompetenz von Heiko Jessen und Personen, die er beschäftigt, was ich mehrmals feststellte. Sie haben ihre Praxis in Attraktion für Schwule Szene gemacht, und vulgärer Umgang mit Patienten, welcher dort gepflegt wird, ist einfach ekelhaft. Eine angemessene Bestrafung für diese schwule Nazis wäre, sie in ein KZ einzusperren und dort zu vergasen, weil sie unbelehrbar, äußerst aggressiv und frech sind. Sie bildeten dort eine kriminelle Homosexuellen–vereinigung, und weil niemand eine Aufsicht übt (und das ist 3. Aspekt), erlauben sie sich dort alles, was ihnen in ihre kranke Köpfe kommt.
Aufgrund durchgeführter Analyse und manifester Symptomatik (Assoziationsstörungen, Gedächtnislücken, Wahnideen, schizophrener Blödsinn, Negativismus u.a.) diagnostiziere ich bei Heiko Jessen schizophrene Erkrankung, die ihm unmöglich macht, seine berufliche Tätigkeit fortzuführen.
Ungeachtet ausgesprochenes Verbots, sich als Arzt und Mediziner zu betätigen, die Räume zu betreten und zu nutzen, welche mein Eigentum sind, begehen Heiko Jessen und seine Komplizen weiterhin unerlaubte Handlungen. Um die Gefahr, welche von genannter Personen ausgeht, zu unterbinden, ordne ich die Zwangsunterbringung genannter Personen in forensische Einrichtung der Charite an.
Über andere Gründe für die Einleitung des Strafverfahrens und die Anordnung der Zwangsmaßnahmen berichtete ich in meinen früheren Schreiben, und verweise auf entsprechende Texte, die u.a. an das Bundeskriminalamt, Abteilung Schwere und Organisierte Kriminalität (SO), adressiert waren.
Die Beschlagnahme des Vermögens und der Räume erfolgt aufgrund bestehender Schuldverhältnisse wie bereits oben ausgeführt und im Sinne sowie gemäß Beschlüße vom 23.09.2019, 14.10.2019, 20.10.2019, 5.03.2020, 18.05.2020 {2–4}, Artikel 23 Berliner Verfassung, Paragraphen 241, 249, 280, 325 u.a. BGB, Artikel 7.1, 7.2, 7.5 der Konstitution der Gemeinschaft Rus’.
Dr. Andrej Poleev
Berlin, 24.06.2020.
Referenzen.
Schreiben an Dr. med. Heiko Jessen vom 26.05.2020 und weitere Schreiben.
http://constitution.fund/letters/Jessen.pdfAuflösung der Bundesrepublik Deutschland und Anordnung einer rechtlichen Betreuung.
http://constitution.fund/letters/Konkurs.pdfCharité, mon amour.
http://constitution.fund/letters/Charite.pdfStrafverfahren gegen Ärzte.
http://constitution.fund/indictments/serpent.pdf