Mit der neuen DSGVO ist es seit dem 25. Mai 2018 sogar verboten E-Mail-Adressen zu sammeln. Es ist zwar nett, wenn man davor hunderte oder tausende von ihnen gesammelt und gespeichert hat, aber jetzt müsste man erst einmal wieder alle „Besitzer“ fragen, ob man sie weiterhin verwenden darf. Dasselbe gilt übrigens auch für das Aufschreiben von den Geburtstagen seiner Freunde und Bekannten. Es handelt sich dabei um nichts anderes als personenbezogene Daten.
Wer glaubt dies alles damit zu umgehen, dass er ganz einfach Visitenkarten austauscht, ist damit leider auch auf dem Holzweg. Ob damit nicht auch die Speicherung von Telefon-nummern auf seinem Smartphone verboten ist? Selbstverständlich!
Wer beispielsweise so wie ich, daheim vor dem Laptop sitzt, um zu recherchieren und neue Artikel zu schreiben hat durchaus „das Problem“, dass ein Kind zur Tür hereinkommt und mir etwas mitteilen will. Na gut, ich werde halt bei meiner Tätigkeit unterbrochen aber das ist ja mit DSGVO nicht verboten. Das Problem ist allerdings, dass eines meiner Kids ja einen Blick auf den Bildschirm werfen könnte und dann... sind (laut DSGVO) die Persönlichkeitsrechte in Gefahr... Das ist allerdings kein Problem. Ich muss halt ab sofort „lediglich“ sämtliche meiner E-Mails verschlüsseln und damit auch garantiert nichts passiert einen geschlossenen Raum in den eigenen vier Wänden suchen und finden, diesen zusätzlich mit einem Zutrittsverbot versehen und den Laptop nachts wegsperren.
Ganz so „einfach“ ist dies allerdings auch nicht. In Wahrheit muss sich der Raum hinter einer feuerfesten Tür verbergen und der Laptop ist in einem feuerfesten Safe unterzubringen....
Beim letzten Weltwirtschaftsgipfel in Davos haben sich die Datenkraken des Internets (z. B. Facebook und Google) dafür ausgesprochen, dass die EU-Bürger endlich wieder die Hoheit über ihre Daten bekommen sollen. Nur noch mit der expliziten Zustimmung des Bürgers soll man, auf deren Daten zugreifen dürfen. Im Gegenzug dazu übernehmen unsere lieb gewonnenen Datenkraken in naher Zukunft, für den Staat so wichtige Aufgaben wie die Sicherheitsüberprüfung. Sicherheitsüberprüfung? Was soll denn das bitte sein?
Beispiel:
Ich will in ein anderes Land reisen und muss dafür eine Grenze überschreiten. Ich stelle mich bei einem Schalter an und werde von dem höflichen und zuvorkommenden Beamten dazu angehalten ihm meinen Laptop oder/und das Smartphone auszuhändigen. Dies geschieht selbstverständlich nur zu meiner eigenen Sicherheit. Ich habe das Recht meine Daten freizugeben, damit der nette Beamte meine Daten von einer dieser Datenkraken durchforsten lässt, um zu sehen, ob ich keinerlei Bedrohung darstelle und somit in das gewünschte Land einreisen darf. Mit hoher Wahrscheinlichkeit darf ich, nach der Analyse meiner Daten, in das gewünschte Land einreisen.
Angenommen allerdings, ich will nicht, dass jemand meine Daten durchstöbert und erlaube dies dem Beamten nicht, dann wird er ein eher unfreundliches Gesicht machen und mich zu einem anderen Schalter schicken. Beim mir neu zugewiesenen Schalter lässt man mich ein paar Stunden warten, um danach von einem griesgrämig aussehenden Beamten gefragt zu werden, warum ich nicht erlaube, dass meine Daten kontrolliert werden. Die perfekt passende Frage dazu lautet: „Haben Sie möglicherweise etwas zu verbergen?“ Es wird mir klargemacht, dass ich ohne meiner Erlaubnis zur Datenkontrolle nicht in das gewünschte Land einreisen darf, aber es steht mir völlig frei mich wieder beim vorigen Schalter anzustellen, um dort meine Daten, vollkommen freiwillig selbstverständlich, herzugeben. Danach dürfte ich, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, in das gewünschte Land einreisen – alles nur deshalb, weil ich völlig freiwillig meine Daten hergegeben habe...
Möglicherweise glauben dies jetzt nicht alle LeserInnen sofort und unwidersprochen aber es gibt ja auch noch andere wunderbare Möglichkeiten die Freiwilligkeit der Menschen herauszufordern.
Sie wollen einen Bankkredit? Sie hätten gerne eine Versicherung? Sie wollen sich eine Sportveranstaltung ansehen, ein Kino, Theater oder die Oper besuchen? Vielleicht wollen sie auch nur einkaufen gehen?
Das ist ohne großen Aufwand verbunden und kein Problem. Sie müssen uns dafür lediglich – ihre Daten zur Verfügung stellen... selbstverständlich freiwillig... Ob sie ihre Daten hergeben oder nicht, bleibt ganz alleine ihnen überlassen. Sie werden nur sehr schnell merken, dass sie ohne der freiwilligen Freigabe ihrer Daten, nicht am öffentlichen Leben teilnehmen können. iese Entscheidung bleibt, wie immer, ihnen überlassen.
Die Teilnahme am Leben ist schließlich – völlig freiwillig...
Ich bin glücklich! Endlich haben wir alle die Hoheit über unsere Daten :-)
Wir Bürger sind ab sofort die einzigen Schuldigen, wenn wir das Gefühl haben, dass jemand die Kontrolle über unsere Daten bekommt. Wir müssten sie ja nicht hergeben...
Wie sprach einst der EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker am 27.12.1999 in einem Interview mit dem Spiegel? "Wir beschließen etwas, stellen das in den Raum und warten einige Zeit ab was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt..."
schön das wir die daten haben und die geheimdienste die hacken XD
aber das ist ja normal heutzutage
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allerdings muss man bei deinem Kindbeispiel auch immer mitprüfen, ob es sich nicht um einen Ausnahmetatbestand des sachlichen Anwendungsbereichs gem Art 2 (2) lit c DSGVO handelt :)
sonst sehr gut geschrieben! :)
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