Im Landkreis Pinneberg steht das Scharia-Recht nunmehr über dem deutschen Strafgesetzbuch und dem deutschen Grundgesetz. Das werde ich als Deutscher nicht hinnehmen.
Ich werde daher Strafanzeige gegen alle Beteiligten erstatten. Als Polizeikommissar a.D. verfüge ich einerseits noch über gewisse Vorkenntnisse und den Rest habe ich nachrecherchiert. Für alle, die ebenfalls sich mit dem Gedanken trugen, ist der nachfolgende Text für meine Strafanzeige frei verwendbar.
Ich werde diese Strafanzeige an die Adresse der Polizei Pinneberg mittels Einschreiben-Rückscheins senden:
Hiermit erstatte ich Anzeige gegen Ahmad A. wegen § 172 StGB (Doppelehe) und aller sonstigen in Frage kommenden Straftaten. Herr Ahmad A. gab in einem Beitrag vor einem Millionenfernsehpublikum bei Spiegel TV an, dass er mit zwei Ehefrauen verheiratet wäre. Dies ist gemäß deutscher Gesetzgebung nicht erlaubt.
Der § 172 StGB stellt dies unter Strafe und des Weiteren ist dies ein gravierender Verstoß gegen Art. 3 GG, der besagt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und dass niemand wegen u.a. seiner Abstammung, Rasse, Herkunft oder seines Glaubens, seiner religiösen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf.
Dies ist in diesem und auch zahlreichen anderen Fällen jedoch eindeutig der Fall.
Es gibt zwar durchaus die Rechtsauffassung, dass polygame Ehen, die im Ausland rechtmäßig geschlossen wurden, auch in Deutschland bis zu einem gewissen Grad anerkannt werden.
Dem widerspricht aber, dass gemäß Art. 3, 6 EGBGB, private Rechtsverhältnisse, die im Ausland entstanden sind nur insofern weitergelten, soweit sie nicht dem „ordre public“ widersprechen.
Der „ordre public“ steht für die öffentliche Ordnung und somit für das Grundlegende der inländischen Wertvorstellungen. Dieses ist in dem besagten Fall als absolut zutreffend zu betrachten, da die nach Scharia-Recht ausgelebte Vielehe entschieden gegen die öffentliche Ordnung steht.
Außerdem ist zu klären und zu hinterfragen, inwiefern die Mehrehen in der Heimat des Ahmad A. überhaupt „rechtmäßig“ geschlossen wurden?
Ich insistiere weiterhin, dass innerhalb des deutschen Hoheitsgebietes auch die deutschen Gesetze und insbesondere das Grundgesetz die höchste Gesetzgebung sein müssen. Das bedeutet, dass ausländische Gesetze, geschweige denn das Scharia-Recht, keinerlei Bedeutung haben können oder dürfen.
Weiterhin erstatte ich Strafanzeige gegen alle offiziellen Beteiligten wegen § 339 StGB (Rechtsbeugung), die Herrn Ahmad A. dabei geholfen und es ihm ermöglicht haben, die Vielweiberei mit staatlicher Finanzierung bei uns auszuleben.
Wenn in Deutschland mittlerweile die Vielweiberei nach Scharia-Recht legitimiert ist, dann stellen sich mir die weiteren Fragen, wann Ehrenmorde, Genitalverstümmelungen, Steinigungen und das Abtrennen von Gliedmaßen offiziell anerkannt, legitimiert oder geduldet werden?
Ich betone noch einmal, dass ich mich auf deutsche geltende Gesetze berufe.
Wenn der Rechtsstaat bereits in Teilen kapituliert oder weicht, dann empfinde ich es als meine Bürgerpflicht, diesen zu stärken oder gar zur Räson zu rufen.
Das sind die Gründe für diese Strafanzeige.
Mit freundlichen Grüßen
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