@taxguy: vielen Dank für den Gendankenaustausch. Aktuell wird ja noch nicht zwischen steem, steem dollar und steem power unterschieden (alles = Wirtschaftsgüter). Meine Betrachtungsweise ist die, dass zunächst eine Einnahme erzielt wird und gleichzeitig die Anschaffung des entsprechenden Wirtschaftsgut in Form von steem, steem dollar oder steem power getätigt wird. Die Einnahme wird also durch die Ausgabe in gleicher Höhe aufgehoben. Es ergibt sich bei der EÜR keine Gewinnauswirkung. Diese folgt erst nach Abgang durch Tausch, Verkauf oder Entnahme.
Ein weiteres interessantes Thema wie ich finde ist bei der Bilanzierung die Zuordnung der Steemeinheiten entweder zum Anlagevermögen oder Umlaufvermögen.